Zusagearten/Zusageformen

In der betrieblichen Altersversorgung existieren drei Zusagearten: die Leistungszusage, die beitragsorientierte Leistungszusage und die Beitragszusage mit Mindestleistung. Je nachdem, welche der Zusagearten gewählt wurde, variiert auch die Verpflichtung.

 

Klassische Leistungszusage:

 

  • Die Leistung wird vom Arbeitgeber festgelegt. Dieser übernimmt alle Risiken, die mit der Erfüllung bzw. dem Erwirtschaften der Leistungen verbunden sind.

 

Beitragsorientierte Leistungszusage:

 

  • Art und Höhe der Leistung ergeben sich aus einem festgelegten Beitrag, den der Arbeitgeber an ein Versorgungsunternehmen bezahlt.

 

Beitragszusage mit Mindestleistung:

 

  • Diese Zusage gilt nur für Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse. Die Höhe der Leistungen bestimmt sich hier aus dem festgelegten Beitrag zuzüglich der daraus erwirtschafteten Erträge. Die versicherte Person erhält mindestens die einbezahlten Beiträge (ohne Beitragsanteile für