Die betriebliche Alterversorgung (bAV) in Kürze

Der Staat hat allen Arbeitnehmern ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung eingeräumt. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss einen entsprechenden Durchführungsweg einrichten.

 

Ihre Altersvorsorge lässt sich individuell vereinbaren

 

Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber treffen Sie eine Vereinbarung, ab wann und wie Ihr Einkommen in Beiträge zur Betriebsrente umgewandelt wird.

 

Verwendet werden können:

 

  • Teile Ihres laufenden Einkommens oder
  • Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

 

Damit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren Ruhestand durch eine zusätzliche Altersvorsorge finanziell abzusichern.

 

Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben

 

Durch die Entgeltumwandlung können Sie mit

 

  • ansehnlichen Steuervorteilen und
  • einer nicht unerheblichen Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen rechnen.

 

Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und

Pensionsfonds:

 

Jährliche Beiträge sind bis zu 4 % der Beitrags-bemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800 Euro für ab dem 1. Januar 2005 erteilte neue Versorgungszusagen, sofern Sie keine pauschal besteuerten Beiträge in eine Direktversicherung oder Pensionskasse einzahlen.

 

Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage/Direktzusage:

 

Beiträge zugunsten einer Pensionszusage oder einer Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozial-versicherungsfreiheit besteht für jährliche Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.