Versorgungszusage

Bei einer betrieblichen Altersversorgung gibt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Leistungsversprechen. Das nennt man Versorgungszusage.

 

Sie kann Leistungen enthalten

 

  • für das Alter
  • für eine Invalidität und/oder
  • für Hinterbliebene

 

Die Zusage ist eine arbeitsrechtliche Grundlage. Sie regelt

 

  • die Einrichtung
  • die Höhe
  • die Finanzierung und
  • die Durchführung der bAV

 

Sie muss schriftlich erfolgen